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Persönliche Beratung ist uns wichtig

Unser kompetentes Team entwickelt mit Ihnen gemeinsam ganzheitliche Strategien, die genau auf Ihren persönlichen Bedarf und Ihre Situation zugeschnitten sind. Uns sind eine direkte, persönliche und ganzheitliche Beratung besonders wichtig, denn es geht schliesslich um Sie und Ihr Vermögen. Für uns sind Sie nicht nur eine Nummer. Ihr persönlicher Berater kümmert sich darum, dass Sie rundum zufrieden sind, denn nur über Fairness, eine direkte Kommunikation und eine hohe Fachkompetenz kann eine langjährige, vertrauensvolle Partnerschaft entstehen.

Der Kunde steht immer im Mittelpunkt

Unser Erfolg ist Ihre Zufriedenheit. Wir stehen für höchste Beratungsqualität, Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und Offenheit. Unser gesamtes Team steht neuen Herausforderungen immer offen gegenüber, denn wir sind auf Ihre Anliegen bestmöglich vorbereitet; so anspruchsvoll sie auch sein mögen. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Dorina Ferenczi
Dorina Ferenczi
3. März, 2024.
Ich bin vollständig zufrieden mit den Dienstleistungen des Unternehmens. Sie sind äußerst hilfsbereit. Ich kann sie jedem uneingeschränkt empfehlen!
Vilma Selmanaj
Vilma Selmanaj
20. Februar, 2024.
Habe sehr gute Erfahrungen mit der Firma gfm Sammeln dürfen vor allem mit Herr Fazli eine sehr kompetente Beratung unkompliziert und sehr freundlich. Kann Herrn Fazli nur weiterempfehlen. Danke für alles 😀
Emir ISLAMI
Emir ISLAMI
14. November, 2023.
Sehr sehr zufrieden
Radovan Ilic
Radovan Ilic
23. September, 2023.
Super Beratung und TOP Service! Sehr empfehlenswert.
Aras Avsar
Aras Avsar
7. September, 2023.
Sehr gute und informative Beratung! Kann ich nur weiterempfehlen. Nehmen sich viel Zeit für den Kunden und sind auch immer Erreichbar.👍

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Aktuelles

Eigenheim Messe Solothurn

08. März 2024

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir vom 21. März 2024 bis zum 24. März 2024 an der Eigenheim Messe teilnehmen werden! Diese Messe ist eine herausragende Gelegenheit, um Einblicke in die neuesten Trends und Innovationen im Bereich Eigenheime und Immobilien zu erhalten.

Unser Stand bietet Ihnen die Möglichkeit, sich persönlich mit unserem Team auszutauschen und mehr über unsere hochwertigen Produkte und Dienstleistungen zu erfahren. Egal, ob Sie nach Inspiration für Ihr zukünftiges Zuhause suchen oder konkrete Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten haben – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Als führender Anbieter in der Branche sind wir bestrebt, Ihnen massgeschneiderte Lösungen anzubieten, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Wir verstehen, dass der Kauf eines Eigenheims eine bedeutende Entscheidung ist, und wir sind hier, um Sie bei jedem Schritt auf demWeg zu unterstützen.

Besuchen Sie uns auf der Eigenheim Messe und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Wir sind zuversichtlich, dass wir Ihnen helfen können, Ihre Wohnträume Wirklichkeit werden zu lassen.

Wir freuen uns darauf, Sie an unserem Stand begrüssen zu dürfen!

Datum: 21. März 2024 – 24. März 2024
Ort: Solothurn

Wir sehen uns dort!

Die Schweiz sagt JA zur 13. AHV-Rente

03. März 2024

Die Schweiz hat die 13. AHV-Rente angenommen, jedoch bleiben einige Fragen offen, insbesondere zur Finanzierung und Auszahlung. Die Auszahlung soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 erfolgen, wobei der Betrag sich jährlich anpassen könnte. Durch das Ja bei der Abstimmung werden die AHV-Altersrenten um 8,33 Prozent erhöht. Die genaue Auszahlungsform, ob als 13. Rente oder monatlicher Zuschlag, ist noch unklar. Es wird jedoch vermutet, dass es sich eher um einen monatlichen Zuschlag handeln wird. Versicherte müssen nichts unternehmen, um die 13. AHV-Rente zu erhalten, da diese automatisch ausgezahlt wird.

Die Initiative betrifft ausschließlich AHV-Altersrenten; andere Renten wie Hinterlassenen-, Kinder- und IV-Renten bleiben unverändert und werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausgezahlt. Der Rentenzuschlag wird nicht bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen berücksichtigt, um sicherzustellen, dass diese nicht entsprechend reduziert werden. Ergänzungsleistungen stehen Rentnern zur Verfügung, deren AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Neues Sponsoring beim Fc Kappelerhof Sasion 2023/2024

01. Februar 2024

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab der Saison 2023/2024 stolzer Sponsor des Fussballclubs FC Kappelerhof sind! Diese aufregende Partnerschaft ermöglicht es uns, unsere Unterstützung für den lokalen Sport und die Gemeinschaft zu zeigen.

Als langjähriger Fan des FC Kappelerhof sind wir begeistert, Teil dieser neuen Ära zu sein und das Team auf seinem Weg zum Erfolg zu begleiten. Unser Engagement für den Fussballclub erstreckt sich über verschiedene Initiativen, von der Unterstützung der Jugendprogramme bis hin zur Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen.

Wir glauben fest daran, dass der Sport die Kraft hat, Menschen zusammenzubringen und positive Veränderungen zu bewirken. Durch unser Sponsoring des FC Kappelerhof möchten wir dazu beitragen, eine starke und unterstützende Gemeinschaft aufzubauen.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dem FC Kappelerhof eine erfolgreiche Saison zu erleben und das Team auf dem Weg zu neuen Höhen zu unterstützen!

Gemeinsam sind wir stark!

Zurück in die Normalität

16. Februar 2022

Der Bundesrat hebt ab morgen die meisten Corona-Massnahmen auf. Beispielweise fällt die Zertifikatspflicht und die Homeoffice-Empfehlung weg. Auch fällt die Maskenpflicht  in Läden, Restaurants, am Arbeitsplatz und öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben weg. Einzig für im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen gilt weiterhin das Tragen einer Maske als Pflicht.

Damit ist wohl klar, dass wir auf dem Weg in die Normalität sind. Uns ist bewusst, dass dieser Schritt nicht für jeden einfach ist. Deshalb setzen wir uns noch stärker für unsere Klienten ein, begleiten sie zurück in den Alltag und schaffen so noch engere Kundenbindungen.

Bundesrat läutet das Ende der Corona-Massnahmen ein

03. Februar 2022

Der Bundesrat hebt die Home-Office-Pflicht sowie die Kontaktquarantäne ab sofort auf.

Home-Office wird weiterhin als wirkungsvolle Schutzmassnahme für mitarbeitende empfohlen. Die Maskenpflicht am Arbeitplatz bleibt weiterhin bestehen.

Nachdem die Kontaktquarantäne bereits verkürzt und nur auf Personen im selber Haushalt beschränkt wurde, wird diese nun zum ersten mal seit Beginn der Pandemie abgeschafft. Für Personen, die positiv auf das Covid-Virus getestet wurden, gilt weiterhin Quarantänepflicht.

Desweiteren schläft der Bundesrat umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor. Die Konsultation für die vorgeschlagenen Aufhebungen dauert bis am 9. Februar. Die Entscheidung wird am 16. Februar getroffen.

Bundesrat will lockern

01. Februar 2022

Der Höchststand der Omikron-Infektionen dürfte in der Schweiz bald erreicht sein. Der Bundesrat überlegt sich bereits Lockerungen.

Bereits in der Vergangenheit wurde vom Bundesrat angetönt, dass wohl die Homeoffice- und Quarantänepflicht abgeschafft werden soll. Wenn alles klappt, sollen bereits zwei Wochen später einige der einschneidensten Massnahmen wie die 2G-Regel oder Maskenpflicht fallen.

Zweigstelle eröffnet

16. Januar 2021

Wir sind ab sofort auch im Pünten 4, 8602 Wangen-Brüttisellen, Zürich vor Ort.

Auch in dieser schweren Corona-Zeit legen wir viel Wert auf Kundennähe und vollumfängliche Kundenbetreuung. Um unser Anliegen zu bekräftigen, haben wir für unsere Kundinnen und Kunden eine Zweigstelle im Raum Zürich eröffnet.

So schaffen wir für unsere bestehende und zukünftige Kundschaft eine intensivere Beratung und Betreuung. Wir stehen Ihnen in jeder Lebenssituation gerne zur Seite und unterstützen Sie vollumfänglich in allen Versicherungsangelegenheiten.

Darüber hinaus beraten wir sie gerne auch via Livestream, Telefon und E-Mail.

Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

14. Januar 2021

Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen.
Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des
täglichen Bedarfs anbieten. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr
sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird wieder aufgehoben.

Home-Office-Pflicht
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht,
wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen
Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Wir ziehen um!

29. Juni 2020

Nach 5 Jahren an der Junkerbifangstrasse 10 in 4800 Zofingen und sechs Monaten Umbauzeit können wir endlich unser neues Firmengebäude beziehen. Ab dem 01. Juli 2020 sind wir an der Bernstrasse 185 in 4852 Rothrist ansässig.

Wir sind stolz auf unser neues Firmengebäude und freuen uns darauf, Sie bei der nächsten Gelegenheit in unseren neuen Räumlichkeiten zu begrüssen.

Das Leben kehrt zurück!

1. Mai 2020

Die Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen, sowie allen Geschäften, die derzeit noch geschlossen sind, ist auf den 11. Mai gesetzt. Jedoch gelten weiterhin die Sicherheitsmassnahmen wie Abstand halten und Schutzmasken tragen. Da wo dies nicht möglich ist, soll weiterhin auf Homeoffice und anderen Alternativen gesetzt werden.

Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen

16. April 2020

Ab dem 27. April 2020 können nicht-dringliche medizinische Praxen geöffnet werden, sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch dürfen wieder Baumäkrte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien geöffnet werden. Dabei müssen jedoch die vom Bund empfohlenen Vorsorgemassnahmen beachtet werden.
Obligatorische Schulen und alle anderen Läden werden voraussichtlich am 11. Mai wieder öffnen. Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken müssen noch bis zum 8. Juni warten. Genauerer Entscheide sind noch abzuwarten.

COVID-19 Überbrückungskredite für Unternehmen

26. März 2020

Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung.

Bis zu 10% vom Jahresumsatz 2019 und maximal CHF 500’000 werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%.

Kredite über CHF 500’000 und maximal bis zu CHF 20’000’000 unterstehen einer genaueren Bankprüfung und sind 85% vom Bund und 15% von der Bank abgesichert. Der Anteil vom Bund beläuft sich auf 0.1% Zinssatz.

Die Laufzeit für COVID-19 Kredite beträgt 5 Jahre, beziehungsweise kann in Härtefällen bis auf 7 Jahre verlängert werden.

Der Kreditantrag kann über die staatliche Webseite ausgefüllt und dann der Bank eingereicht werden.

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbstständige und Angestellte

20. März 2020

Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.

Anspruch auf eine Entschädigung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entschädigung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarantäne.

Zusätzlich wurden die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht. Neu können Kurzarbeitsentschädigungen auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen ausgerichtet werden.

Rasche Finanzhilfen für Selbstständige und Unternehmen

20. März 2020

Der Bundesrat verkündet eine finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund des Coronavirus ihr Geschäft einschränken oder ganz schliessen mussten (z.B. Coiffeure, Massagen, Gastrobetriebe, Solarien, Fahrschulen).

Über Kredite, Zahlungsaufschübe bei Sozialversicherungsbeiträgen, Liquiditätspuffer im Steuerbereich und Rechtsstillstand über Schuldbetreibung und Konkurs soll Abhilfe geschaffen werden.